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[23. September 2014]

Momentan erhalten wir bundesweit wieder zahlreiche Abmahnungen wegen der Verletzung der Namenskennzeichnung (§ 13 UrhG) durch SPD-Gliederungen, Abgeordnete und Fraktionen. Die Masche dieser häufig unlauteren (aber rechtlich im Kern oft nicht angreifbaren) Abmahner ist einfach:

Ein/e „Fotograf/in“ fertigt Bilder (z.B. von Abgeordneten) und stellt diese zur kostenfreien Nutzung in einem Internet- Portal (z.B. “Wikimedia Commons“ oder „Creative Commons“) zur Verfügung. In den von Euch zu akzeptierenden Geschäftsbedingungen findet sich die Klausel, dass ihr u.a. den Namen des/der Fotografen/Fotografin so unter dem Bild anzubringen habt, wie dies in den hinterlegten Informationen zum Bild vorgegeben ist. Ferner muss oft auch noch die Herkunft des Bildes benannt werden. Die Angabe des Urhebers ist schon gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 UrhG), daher ist dieser Punkt kaum angreifbar.

Die Folge einer Abmahnung:

  • Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung,
  • Kostentragung für den/die Anwalt/Anwältin von ca. 500,00 Euro und
  • Zahlung von Lizenzkosten bis zu 1.200,00 Euro (pro Bild).

Auch wenn die Höhe der Forderung oft nicht berechtigt ist: Im Ergebnis ist ein solcher Fehler teuer, die Abwehr unberechtigter Ansprüche zeitaufwändig und die Abgabe der Unterlassungsverpflichtungserklärung ärgerlich.

Wir haben daher folgende Bitte an euch:

  1. Überprüft eure Bilder auf etwaige Lizenzen hin (auch und insbesondere auf die Bezeichnung des/der Fotografen/Fotografin).
  2. Informiert bitte Eure Gliederungen und Fraktionen über dieses Risiko der Abmahnung wegen falscher oder nicht angebrachter Urheberrechtsbezeichnungen.
  3. Leitet uns im Falle einer Abmahnung den Vorgang zeitnah zu, damit man entsprechend und angemessen auf die Forderungen reagieren kann.

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Anbei findet ihr eine allgemeine Information zum Internetrecht, in der auch das vorgenannte Thema behandelt wird.

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Handreichung zum Internetrecht PDF 259,5 KB