Das Einbinden der Funktionalitäten und Plugins von Facebook auf Websites ist in Deutschland nicht ohne rechtliches Risiko möglich, da hier unter Umständen ungefragt Daten der Websitebesucher an den Anbieter des Dienstes übertragen werden. Nach Ansicht einiger Gerichte und Datenschutzbehörden genügt dafür ein Hinweis in der Datenschutzerklärung nicht. Empfohlen wird hier eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer.

Fazit: Der Facebook-Verlauf auf Webseiten sollte entfernt werden.

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